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Main-Kinzig-Kreis
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„Das soll das Abendessen sein?", fragt er verächtlich, bevor er den Teller mit dem Unterarm vom Tisch fegt. Es scheppert laut. Was dann folgt, wird die Frau nicht mehr vergessen. Der Mann, in den sie sich erst vor wenigen Monaten verliebt hatte, schlägt ihr heftig mit der flachen Hand ins Gesicht. Es ist die erste Ohrfeige ihres Lebens. Und während er sich danach wortlos vor den Fernseher setzt, kehrt sie die Scherben zusammen. Eingeschüchtert, gekränkt und hilflos. An diesem Tag ist auch an ihrer Psyche etwas zu Bruch gegangen... Niemals hätte sie gedacht, dass ihr so etwas passiert. Die Wutausbrüche und Übergriffe von ihrem Partner werden häufiger und bald gehören sie zum Alltag. Genau wie seine Entschuldigungen und die Blumensträuße, die er mitbringt und unter Tränen beteuert, nicht mehr die Beherrschung zu verlieren.

Opfer häuslicher Gewalt leiden oft jahrelang unter dem Verhalten und den Demütigungen der gewalttätigen Partner. Vielen Opfern fällt es schwer, sich jemandem anzuvertrauen – zu groß ist die Scham. Häusliche Gewalt kommt querbeet in allen Altersklassen und Bevölkerungsschichten vor, egal ob in Arbeiter- oder Akademikerfamilien. Trotzdem gilt das Sprechen darüber als Tabu. Niemand gibt gern zu, dass die heile Welt der Familie gar nicht so heil ist, wie sie nach außen hin oft scheint.

So hilft der WEISSE RING:

Beim WEISSEN RING haben Sie vor Ort eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in. Wir unterstützen Sie dabei, aus Ihrer Situation herauszufinden, beispielsweise durch emotionalen Beistand und Begleitung zu Polizei-, Gerichts- und Behördenterminen.

Auch ist es uns möglich, Ihnen unkompliziert Hilfe zugänglich zu machen durch einen

  • Hilfescheck für eine psychotraumatologische Erstberatung
  • Hilfescheck für eine anwaltliche Erstberatung

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung des Gewaltschutzgesetzes und zeigen, welche rechtlichen Mittel es gibt, zum Beispiel

  • Annäherungsverbote
  • die Untersagung von Anrufen oder Textnachrichten
  • die Möglichkeit einer befristeten Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung. Sogar unabhängig von den vertraglichen Eigentums- oder Mietverhältnissen.

Daneben haben wir in bestimmten Fällen auch finanzielle Hilfsmöglichkeiten. Beispiele hierfür sind die

  • Unterstützung bei einem Umzug
  • Unterstützung bei der Wohnungseinrichtung
  • Hilfe zur Überbrückung tatbedingter Notlagen, z. B. wenn bei einer Trennung das Einkommen des Täters wegbricht                                                                                                         

Wir können Sie auch unterstützen, wenn Sie einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) stellen möchten. Daneben vermitteln wir auch Hilfen bei anderen Anlaufstellen.

Hier geht es direkt zum Wegweiser für Eilanträge bei Häuslicher Gewalt und Stalking für Hanau und den Main Kinzig Kreis.